
Rechtstipp: Kündigung wegen Eigenbedarf
573 Abs. 2 Nr. 2 BGB erlaubt dem Vermieter die Kündigung des Mietverhältnisses, wenn er die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt. Zu welchem Termin das Mietverhältnis beendet werden kann, ergibt sich aus § 573c BGB: „Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten […]